
Mit einer neuen Verordnung werden die bestehenden Regelungen ausgeweitet – insbeson-dere in den Bereichen Importkontrolle, Biosicherheit und betriebliche Vorsorge. Ziel ist es, eine Einschleppung des Virus zu verhindern und im Ernstfall schnell reagieren zu können.
Die wichtigsten neuen Maßnahmen im Überblick:
• Ausweitung des Importverbots: Neben Fleisch, Rohmilch, Gülle, Mist, Wildbret und Jagdtrophäen ist nun auch die Einfuhr von Stroh und pflanzlichen Futtermitteln aus betroffe-nen Ländern untersagt.
• Strengere Biosicherheitsauflagen: Tierhaltungsbetriebe müssen ihre Hygienestandards deutlich erhöhen – etwa durch intensive Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen.
• Besuchsprotokolle: Österreichweit müssen alle Betriebe, auf denen empfängliche Tiere gehalten werden, lückenlose Aufzeichnungen über alle betriebsfremden Besucher führen, um im Ernstfall Infektionsketten schnell nachvollziehen zu können.
• Hygiene im Transportwesen: Unternehmen im Tiertransport – etwa bei der Milcherfassung – sind verpflichtet, höchste Hygienestandards einzuhalten.
• Hygienekonzept bei Veranstaltungen: Veranstalter von Messen, Märkte oder Tierschauen sind verpflichtet Biosicherheitskonzepte, zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche, zu erstellen und dieses der zuständigen Behörde vorzulegen.
• Tiertransporte eingeschränkt: Tiere aus der erweiterten Sperrzone dürfen nur nach negativem Testergebnis und mit behördlicher Genehmigung transportiert werden – entspre-chend der EU-Vorgaben.
• Desinfektionskontrollen: Landesbehörden sind befugt, Fahrzeuge anzuhalten und zu desinfizieren.
Bereits bestehende Maßnahmen bleiben in Kraft:
• Einfuhrverbot für lebende Tiere empfänglicher Arten sowie Produkte tierischen Ursprungs aus Ungarn und der Slowakei.
• Einrichtung von Sperrzonen in betroffenen Regionen.
• Wöchentliche flächendeckende Beprobung aller Betriebe in den Überwachungszonen.
• Stichprobenartige Untersuchungen in der erweiterten Sperrzone.
• Verbot von Märkten, Tierschauen und ähnlichen Veranstaltungen in beiden Zonen.
• Jagdverbot in den Überwachungszonen.
Polizeieinsätze im grenznahen Raum zur Unterstützung der Seuchenprävention
Zur Unterstützung der seuchenpolizeilichen Maßnahmen hat das Bundesministerium für In-neres – auf Anordnung der Gesundheitsbehörden – bereits Ende letzter Woche verstärkte Polizeikontrollen im Grenzgebiet eingeleitet. Dazu zählen mobile Fahrzeugkontrollen mit Überprüfung von Reisedokumenten sowie der Transportbedingungen. Zusätzlich werden 23 kleinere Grenzübergänge vollständig geschlossen, um eine Einschleppung der Seuche über weniger frequentierte Routen zu verhindern. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenar-beit mit den Landespolizeidirektionen sowie in Abstimmung mit den Bundesländern Nieder-österreich und Burgenland.
Link zu den FAQs zu MKS: FAQ zur Maul- und Klauenseuche (MKS) - KVG
Leistungsprüfung in Österreich:
Im Rahmen einiger österreichweiten Abstimmungen wurden präventive Maßnahmen für die Durchführung der Leistungsprüfung im Zuge der Betriebsbesuche ergriffen. Die zuständigen LKVs in den Bundesländern setzen die entsprechenden Maßnahmen um.
Nähere Informationen können bei den verantwortlichen der Bundesländern eingeholt werden www.lkv.at