Die Leistungsprüfung zählt zur kritischen Infrastruktur:
Die Leistungsprüfung stellt nicht nur die Basis der Rinderzucht dar, sondern ist zudem ein wichtiges Qualitätssicherungsinstrument der heimischen Milchwirtschaft. Die tierindividuellen Daten geben wichtigen Aufschluss über den Gesundheitszustand der Tiere und den erforderlichen Anpassungen im Bereich des Herdenmanagements. Zahlreiche Betriebe benötigen diese Informationen für die tägliche Arbeit am Betrieb, um das Management an zu passen und die Tiergesundheit ab zu sichern.
Somit muss die Dienstleistung der Landeskontrollverbände bzw. Leistungskontrollstellen als kritische Infrastruktur angesehen werden. Dies ist auch auf der Homepage des BMLRT ersichtlich:
Die Tierzucht, einschließlich der Besamung, ist Teil der Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Rahmen der Landwirtschaft. Tätigkeiten zum Zwecke der tierzüchterisch erforderlichen Selektionsmaßnahmen, einschließlich des Transports der Tiere, sind zulässig.
Quelle: https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/coronavirus-landwirtschaft.html zum Link
Durchführung der Tätigkeit
Im Vorfeld der Durchführung der Leistungskontrolle muss der Betriebsleiter auf die erforderlichen Schutzmaßnahmen hingewiesen werden.
Bei bekannten Fällen von Covid 19 in der Familie des Betriebsleiters darf keine Leistungsprüfung durchgeführt werden!
Zum persönlichen Schutz aller Beteiligten müssen hierzu strikte Maßnahmen getroffen werden welche im Qualitätsmanagement Leistungsprüfung für die Mitarbeiter und betroffenen Personen genau geregelt sind:
Evaluierungen durch die Zertifizierungsstelle LKV Austria:
Die Evaluierungen 2020 befinden sich derzeit in der Abschlussphase. Die letzten Evaluierungen auf den Betrieben finden im November und Dezember statt. Um auch hier die betroffenen Personen bestmöglich zu schützen, müssen die Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle auch die entsprechenden Covid-19 Maßnahmen laut internen Arbeitsanweisungen einhalten.